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Abschluss der Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Steppenrasen am ‚Klausberg‘ bei Vogelsberg und am Pfingstberg bei Herrnschwende

Im Oktober konnten die Pflegemaßnahmen zum Erhalt der Steppenrasen in zwei FFH-Gebieten abgeschlossen werden. Die Maßnahmen umfassten eine grundlegende Entbuschung im Rahmen der Erstpflege im ersten Jahr sowie eine Nachpflege dergleichen Fläche im zweiten Jahr.

Am Klausberg bei Vogelsberg im FFH-Gebiet Nr. 42 „Brembacher Weinberge-Klausberg-Scherkonde“ finden sich schützenswerte Steppenrasen, welche durch die aufkommende Verbuschung zu verschwinden drohten. Der Pfingstberg bei Herrnschwende ist Teil des FFH-Gebietes Nr. 30 „Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende“, in dem ebenso wertvolle Steppen- und Trockenrasen vorkommen, die durch Verbuschung gefährdet waren. Die Flächen sollen nun soweit möglich durch Beweidung die nächsten Jahre offengehalten werden.

Die Maßnahmen wurden im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen in Natur und Landschaft“ (NALAP) durch Mittel des Freistaates Thüringen sowie aus Mitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert.

 

Klausberg1 Klausberg2
Klausberg3 Klausberg4

Abb. 1-4: Ansichten vom Klausberg bei Vogelsberg 2019 jeweils vor (linke Bilder) und nach (rechte Bilder) der Pflegemaßnahme (von Westen in Richtung Osten aufgenommen). Bilder oben – westlicher Bereich mit altem Streuobstbestand, Bilder unten – östlicher Bereich mit starker Hanglage und herausragenden Felskuppen.

Pfingstberg Pfingstberg2

Abb. 5-6: Die Fläche am Pfingstberg bei Herrnschwende links vor der Pflegemaßnahme 2018 und rechts nach Beendigung der zweijährigen Pflege 2019.