FAQs

Häufige Fragen:

Welche Nachweise/Unterlagen werden gebraucht?

Sie reichen bis zum 20.11.2020 ihre Fläche oder Teilfläche als Shape beim Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. ein. Dieser schließt mit Ihnen eine Vereinbarung zur Insektenfreundlichen Bewirtschaftung ab. Spätestens bis zum 20. April muss die Blühfläche angelegt werden. Anschließend reichen Sie eine Kopie der Thüringer Ackerschlagkarte 2020/21 ein. Die Förderung wird Ihnen dann im Laufe des Sommers 2021 ausgezahlt. Die Fläche bleibt als Blühfläche bis zum 30.09.2021 stehen, andernfalls kann der LPV Rückforderungen stellen.

Muss ich meine gesamte Rapsfläche als Insektenfläche beantragen oder kann ich auch Teilflächen/Streifen anlegen?

Es ist möglich Streifen/Teilflächen anzumelden, die konkret angesäte Fläche wird mit 962 €/ha gefördert, unabhängig von ihrer Form und Lage. Die Lage der Blühfläche wird beim LPV bis 20.11.2020 als Shape angegeben.

Müssen die Flächen feldmausgeschädigt sein oder kann ich auch sonst geförderte Blühflächen anlegen?

Sie müssen keine Feldmausschäden nachweisen. Es reicht, wenn Sie eine Rapsfläche im Feldhamster-Vorkommensgebiet haben. Eine gut aufgelöste Karte der Vorkommensgebiete finden Sie hier.

Wenn Sie darüber hinaus Interesse an geförderten Naturschutz-Maßnahmen wie z.B. der Anlage von mehrjährigen Blühstreifen haben, wenden Sie sich gern an unsere Naturschutzberater im LPV.

Was passiert, wenn ich bereits Pflanzenschutz und Düngung im Raps ausgebracht habe?

Für die Teilnahme im Förderprojekt ist das kein Ausschluss-Kriterium. Es dürfen keine Rodentizide ausgebracht werden und in den Blühstreifen keine Düngung und kein Pflanzenschutz. Allerdings sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie ein Herbizid mit Bodenwirkung verwendet haben. Ist das der Fall müssen Sie gegebenenfalls über eine wendende Bodenbearbeitung nachdenken. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland“ der TLLLR ab S. 198 oder Sie wenden sich an die Pflanzenschutzverantwortlichen bei Ihrer zuständigen Zweigstelle der TLLLR.

Bei bereits erfolgter Herbstdüngung im Raps ist ein Umbruch und eine Neu-Ansaat im Frühjahr bei höherer Gewalt mit der Düngeverordnung konform. Wenn Sie eine N-Düngung im Herbst ausgebracht haben, sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Zweigstelle der TLLLR dazu abstimmen.

Ich nehme mit anderen Betriebsflächen an KULAP-Maßnahmen teil, ist das ein Ausschlusskriterium?

Auf der konkreten Fläche darf keine KULAP-Verpflichtung liegen, grundsätzlich ist aber eine Teilnahme im KULAP kein Ausschlusskriterium. Für betriebsbezogene KULAP-Maßnahmen wie „A11 Artenreiche Fruchtfolge“ oder „Ö1/2 Einführung/Beibehaltung Ökolandbau“ ist eine Teilnahme in Sonderfällen möglich, wenn die Blühfläche 15% der Ackerflächen nicht übersteigt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für Details dazu nochmal an den LPV.

Gibt es eine Begrenzung der Flächengröße?

Da wir noch nicht abschätzen können, wieviele Betriebe mit wieviel Hektar Fläche teilnehmen möchten, bitten wir Sie, erstmal Ihren Bedarf anzumelden. Ab dem 20.11.2020 wird der LPV dann mit Ihnen eine Vereinbarung zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung abschließen.

Wann ist der Auszahlungstermin?

Die Fördersumme wird im Laufe des Sommers 2021 durch den LPV ausgereicht.

Mit welchem Kulturartencode gebe ich die Fläche im Sammelantrag an?

Es wird voraussichtlich einen eigenen Kulturartencode im Thüringer Kulturartenkatalog geben, den Sie dann im Sammelantrag angeben können. Damit erhalten Sie Direktzahlungen auf die Fläche. Eine Anrechnung als ökologische Vorrangfläche oder im KULAP ist durch den Fördermittelgeber ausgeschlossen.

Wie erstelle ich ein Shape?

In der VERA öffnen Sie  den Flächen- und Nutzungsnachweis – Hauptnutzung und gehen folgendermaßen vor:

   1. Führen Sie das Kommando [Dokument >> Exportieren] aus.

   2. Wählen Sie, ob Sie Bruttoschläge oder Teilflächen exportieren möchten.

   3. Wählen Sie, was Sie exportieren möchten:

          * Geometrien als Shape

   4. Betätigen Sie die Schaltfläche [Weiter >].

   5. Wählen Sie das Verzeichnis, in dem die Daten gespeichert werden sollen und geben Sie einen Namen für den Export an (wird an den Dateinamen angehängt).

   6. Betätigen Sie die Schaltfläche [Fertigstellen].

   7. Wählen Sie die zu exportierenden Flächen aus.

 

Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich nochmal an den LPV.

Wo bekomme ich das Saatgut?

Das Saatgut können Sie bei Ihrem Saatguthändler unter der Angabe „KULAP Blühmischung B1a“ oder „KULAP Blühmischung B2“ bestellen. Bitte kümmern Sie sich gleich nach Unterzeichnung der Vereinbarung zur insektenfreundlichen Bewirtschaftung um das Saatgut. Sollte es trotzdem zu Lieferschwierigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an den LPV.

Was gibt es bei der Aussaat zu beachten?

Wichtig ist eine sorgfältige Vorbereitung des Saatbetts. Wenn im Herbst Herbizide mit Bodenwirkung ausgebracht worden sind müssen Sie gegebenenfalls über eine wendende Bodenbearbeitung nachdenken. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Pflanzenschutz in Ackerbau und Grünland“ der TLLLR ab S. 198 oder Sie wenden sich an die Pflanzenschutzverantwortlichen bei Ihrer zuständigen Zweigstelle der TLLLR.

Außerdem sollten Sie unbedingt auf ein perfektes, feinkrümeliges und unkrautfreies Saatbett achten. Die Blühmischungen enthalten sehr kleine Samen und auch Lichtkeimer, also nicht zu tief eindrillen. Auf keinen Fall tiefer als Rapssaat.

Was passiert wenn die Insektenmischung nicht richtig aufläuft oder wieder abgefressen wird?

Wenn die Blühfläche bis 20. April 2021 mit feinkrümeligem Saatbett sorgfältig ausgesät worden ist, ist ein lückiges Auflaufen kein Problem. Für viele Insekten ist eine heterogene Struktur der Fläche mit offenen Bodenstellen sogar förderlich. Sollte auf der Fläche kein Bewuchs vorhanden sein, kann der LPV gegebenenfalls eine Neu-Ansaat fordern.

Woher kommt das Geld für die Förderung?

Die Finanzmittel für das Projekt kommen aus dem „GAK-Sonderrahmenplan Insektenschutz“ im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz des Bundes und werden über die Förderrichtlinie „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)“ ausgereicht. Projektträger ist der Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V.

Ich finde das Projekt super und möchte den Landschaftspflegeverband durch meine Mitgliedschaft weiter unterstützen!

Das freut uns sehr! Sie können sich hier unsere Satzung herunterladen und einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Hier finden sie weitere Informationen zu unserer Arbeit und unseren Projekten.