Landschaftspflege im Landwirtschaftsbetrieb - Schwerpunkt Heckenpflege - am 02.11.2017
Landschaftspflege im Landwirtschaftsbetrieb - Schwerpunkt Heckenpflege
Termin: 02.11.2017 von 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Lehrgangsort:
Agrofarm Knau eG
An der Bahn 4
07389 Knau
Zielsetzung
Landschaftselemente prägen unsere Kulturlandschaft. Hecken und Baumreihen, Feldgehölze, Einzelbäume, Sölle und Tümpel, Ackerraine und Streuobstwiesen geben unseren Landschaften erst ihr typisches Gesicht. Besonders Hecken und Feldgehölze müssen erhalten bleiben, weil sie zahlreiche Funktionen erfüllen:
- Wind- und Erosionsschutz
- Lärm- und Sichtschutz
- Lebens- und Rückzugsraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
- Grundlage für Erhalt der biologischen Vielfalt
- Bausteine für unsere Erholung und ein attraktives Landschaftsbild
Landwirte sind wichtige Partner des
Naturschutzes.
Dieses Seminar will folgende Inhalte vermitteln:
- Beratung zur Pflege und zum Erhalt von Landschaftselementen wie Hecken, Feldgehölzen usw.
- Planung und Koordinierung notwendiger Pflegemaßnahmen
- Schulung zum richtigen Gehölzschnitt
Landwirte, die Landschaft pflegen!
Programminhalt
1. Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den Landkreisen Saale-Orla und Saalfeld-Rudolstadt /
- Umsetzung mit dem Landschaftspflegeverband LPV
Referentin: Wiebke Preußer,
Geschäftsführerin des LPV „Thüringer
Schiefergebirge / Obere Saale
2. Landschaftselemente
- Entstehung
- Nutzung
- Pflege
Referent: Frank Radon, Untere Naturschutzbehörde Saale-Orla Kreis
3. Pflege von cc- relevanten Landschafts-
elementen
Referent: Olaf Löschner, Landwirtschaftsamt Zeulenroda
4. Exkursion mit Heckenschnitt-Demonstration
Referent: Andreas Reichenbächer, Garten- und Landschaftsbau, Leutenberg
Teilnehmergebühr: (mit Förderung)
ca. 35 € bei 8 TN
ca. 30 € bei 10 TN
Informationen sowie verbindliche Anmeldung bis 20.10.2017 unter
Landvolkbildung Thüringen e. V.
Catrin Schleicher
Am Bahnhof 15
07646 Stadtroda
Tel: (03 64 28) 4 90 29
Fax: (03 64 28) 6 04 026
E-Mail: stadtroda@landvolkbildung.de
Bitte beachten Sie, dass Personen förderfähig sind, die zur Land- und Forstwirtschaft, zum Lebensmittelsektor oder zu Klein- und Kleinstunternehmen im ländlichen Raum gehören und ihre Arbeitsstätte in Thüringen haben. Diese Personen können Unternehmer/Selbstständige sowie Beschäftigte (einschließlich Auszubildende) sein. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Kurs gemäß unserer Geschäftsbedingungen verbindlich ist. Eine gesonderte Anmeldebestätigung wird nicht ausgestellt.