Wichtige Infos zur KULAP-Antragstellung 2019!
Wichtige Infos zur KULAP-Antragstellung 2019!
Der neue Erlass zur Beantragung von KULAP in 2019 ist hier einzusehen.
Die wichtigsten Punkte aus dem neuen Erlass sind:
Anschluss-Förderung: für in 2019 auslaufende KULAP-Verpflichtungen kann ein KULAP-Antrag auf einjährige Anschlussförderung gestellt werden. Dabei gelten die bestehenden Leistungsprotokolle fort, es sei denn einer der Beteiligten (Landwirt bzw. UNB) wünscht eine erneute Abstimmung.
Dabei wurde mit dem TMIL folgende Vorgehensweise abgestimmt:
Die Leistungsprotokolle, für die die UNB eine erneute Abstimmung wünscht, sendet die UNB mit einem entsprechenden Hinweis bis zum 15. März 2019 in Kopie an die betreffende Zweigstelle des TLLLR. Die Zweigstellen der TLLLR informieren dann die betroffenen Landwirte hierüber bis spätestens 31. März 2019. Eine Anschlussförderung für die Flächen, für die die UNB eine Neuabstimmung des Leistungsprotokolls wünscht, wird nur gewährt, wenn der Landwirt für die jeweiligen Flächen bis spätestens zum 15. Mai 2019 seinem KULAP-Antrag das neu abgestimmte Leistungsprotokoll beifügt.
Wünscht ein Landwirt eine Neuabstimmung, so wendet er sich hierzu an die zuständige UNB.
Neuantragstellung für 5 Jahre (1.1.2020 bis 31.12.2024): in 2019 können für alle Naturschutzmaßnahmen im KULAP (A42, A6, G2 bis G7) Neuanträge gestellt werden. Neuanträge sind allerdings auf die Flächen beschränkt, für die aktuell keine KULAP-Verpflichtungen bestehen.
Der Erlass ist auch unter folgender Webadresse veröffentlicht worden:
https://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/saeule2/kulap2014/index.aspx
Für eine Beratung oder zu Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!