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Blühflächen auf von Feldmäusen geschädigten Rapsflächen

Blühflächen auf von Feldmäusen geschädigten Rapsflächen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Blühflächen auf von Feldmäusen geschädigten Rapsflächen

AUFRUF!

 

Im Rahmen eines vom Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz angebotenen Projekts, wird die Aussaat von Blühflächen auf von Feldmäusen geschädigten Rapsflächen im Feldhamstervorkommensgebiet mit 962 € / ha unterstützt.

 

 

Antragschluss ist der 20. November 2020

 

 

Interessierte Betriebe wenden sich bitte an den Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. unter

 

 

oder unter

 

036 452 - 18 77 21

 

 

 

Blühstreifen Blühstreifen



Im Projekt gelten folgende Parameter:


1. Meldung der konkreten Fläche als Shape


2. Auf der Fläche muss in 2020 Raps ausgesät worden sein


3. Die Fläche muss im Feldhamstervorkommengebiet liegen (gemäß Merkblatt TLLLR 2020, S.4)


4. Auf der Fläche darf keine KULAP-Verpflichtung liegen


5. Die Fläche darf in 2021 nicht als ÖVF-angemeldet werden


6. Ansaat der Blühmischung bis spätestens zum 20. April 2021 (siehe Zuwendungsvoraussetzungen A421)


7. Saatgutmischung in Anlehnung an Blühmischung B1a oder B2 (siehe Zuwendungsvoraussetzungen A421, KULAP FR Anlage 7, Verzicht auf die Mischungskomponenten Ölrettich und Senf ist möglich)


8. Standzeit grundsätzlich bis 30.9.2021, bis dahin Bewirtschaftungsruhe

 

9. Verzicht auf PSM und Düngung

 

Wir haben Ihnen eine Liste mit häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Diese finden Sie hier.