Schafe auf Luzerne
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"Pilotprojekt zur Maßnahmenumsetzung von Insekten- und Ackerwildkrautschutz um die FFH-Gebiete Nr. 30 und 42“

Projektlaufzeit: 14.04.2021 – 31.10.2025

 

Antragsteller: Landschaftspflegverband Mittelthüringen e.V.

Projektpartner: AG Weißensee e.G., Weißensee & AG Am Weinberg, Großbrembach

 

Projektziel: Das Ziel des Projektes ist die Anlage verschiedener mehrjähriger Blühflächen mit autochthonem Saatgut als Pilotflächen und Ackerwildkrautstreifen auf insgesamt 8 Flächen unterschiedlicher Größe um Herrnschwende und bei Großbrembach. Diese grenzen an die jeweiligen FFH-Gebiete Nr. 30 „Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende“ und Nr.42 „Brembacher Weinberge – Klausberg - Scherkonde“ an. Die mehrjährigen Blühflächen werden mit einer speziell an die trockenen Standorte angepassten Mischung eingesät, die 30 verschiedene Kräuter gebietseigenen Saatgutes enthält. Je nach Bedarf werden die Flächen jährlich abschnittsweise gemulcht oder geschröpft. Die Ackerwildkrautflächen werden jährlich neu mit einer Ackerfrucht – vorzugsweise Wintergetreide – mit halber Aussaatstärke bestellt, nicht gedüngt oder gespritzt und im Spätsommer geerntet.

 

Begründung: Damit sollen hochwertige Nahrungs- und Nistflächen für Insekten und Habitatflächen für Feldvögel geschaffen, sowie die der Ackerwildkrautflora gefördert werden. Des Weiteren wird der Biotopverbund zwischen Schutzgebieten, artenreichen Grünländern in der Ackerflur verbessert. Da die Blühflächen angrenzend an FFH-Gebiete liegen, ist von einer raschen Besiedlung verschiedenster Tier-Arten auszugehen. Die blühenden Pflanzen sollen Habitat für eine Vielzahl von Insekten werden. Neben Bienen und Faltern profitieren auch Ameisen, Käfer und weitere Artengruppen von einer weitestgehend ungestörten und artenreichen Fläche. Die Blühflächen bieten nicht nur den Insekten Lebens- und Reproduktionsraum, sondern schaffen auch Nahrungsangebote für diverse Vogelarten, wie Rebhuhn, Schwarz- und Rotmilan und auch für die in und um Großbrembach ansässigen Weißstörche. Feldhasen und Wild werden ebenfalls von dieser schützenden Fläche profitieren. Im FFH-Gebiet 42 „Brembacher Weinberge – Klausberg - Scherkonde“ dienen die Pilotflächen dem Biotopverbund zwischen dem FFH-Gebiet und dem „Storchenhabitat“ Großbrembach durch die Schaffung von 18,36 ha Blühfläche. Im FFH-Gebiet 30 „Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende“ dienen die Pilotflächen mit einer Größe von 15,8 ha der Extensivierung des Ackerlandes um das FFH-Gebiet. Damit werden Pufferflächen geschaffen, wie auch im PEPL für das Gebiet empfohlen worden ist. Die Anlage zweier Ackerwildkrautschutzstreifen am FFH Nr. 30 dient der Förderung der dort vorkommenden Segetalarten.

 

Übersichtskarte zur Lage der angelegten Flächen:

Übersichtskarte

 

Beispielbilder:

Ackergauchheil im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Ackerrittersporn im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Ackerwildkrautschutzstreifen angrenzend an mehrjährige Blühfläche nordöstlich Herrnschwende (2021)

Ackerwildkrautschutzstreifen angrenzend an mehrjährige Blühfläche nordwestlich Herrnschwende (2021)

Kleiner Perlmutterfalter im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Heupferd im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Mehrjährige Blühfläche im ersten Jahr , Hintergrund Steppenrasen FFH-Gebiet Nr. 30 bei Herrnschwende (2021)

 

 

Presse:

Projektbeschreibung im Stadtanzeiger Weißensee

 


 

Förderung:

 

Hier investieren die Bundesrepublik Deutschland, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.

 

 

 

BMEL

TMUEN

 

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"Pilotprojekt zur Maßnahmenumsetzung von Insekten- und Ackerwildkrautschutz um die FFH-Gebiete Nr. 30 und 42“

Projektlaufzeit: 14.04.2021 – 31.10.2025

 

Antragsteller: Landschaftspflegverband Mittelthüringen e.V.

Projektpartner: AG Weißensee e.G., Weißensee & AG Am Weinberg, Großbrembach

 

Projektziel: Das Ziel des Projektes ist die Anlage verschiedener mehrjähriger Blühflächen mit autochthonem Saatgut als Pilotflächen und Ackerwildkrautstreifen auf insgesamt 8 Flächen unterschiedlicher Größe um Herrnschwende und bei Großbrembach. Diese grenzen an die jeweiligen FFH-Gebiete Nr. 30 „Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende“ und Nr.42 „Brembacher Weinberge – Klausberg - Scherkonde“ an. Die mehrjährigen Blühflächen werden mit einer speziell an die trockenen Standorte angepassten Mischung eingesät, die 30 verschiedene Kräuter gebietseigenen Saatgutes enthält. Je nach Bedarf werden die Flächen jährlich abschnittsweise gemulcht oder geschröpft. Die Ackerwildkrautflächen werden jährlich neu mit einer Ackerfrucht – vorzugsweise Wintergetreide – mit halber Aussaatstärke bestellt, nicht gedüngt oder gespritzt und im Spätsommer geerntet.

 

Begründung: Damit sollen hochwertige Nahrungs- und Nistflächen für Insekten und Habitatflächen für Feldvögel geschaffen, sowie die der Ackerwildkrautflora gefördert werden. Des Weiteren wird der Biotopverbund zwischen Schutzgebieten, artenreichen Grünländern in der Ackerflur verbessert. Da die Blühflächen angrenzend an FFH-Gebiete liegen, ist von einer raschen Besiedlung verschiedenster Tier-Arten auszugehen. Die blühenden Pflanzen sollen Habitat für eine Vielzahl von Insekten werden. Neben Bienen und Faltern profitieren auch Ameisen, Käfer und weitere Artengruppen von einer weitestgehend ungestörten und artenreichen Fläche. Die Blühflächen bieten nicht nur den Insekten Lebens- und Reproduktionsraum, sondern schaffen auch Nahrungsangebote für diverse Vogelarten, wie Rebhuhn, Schwarz- und Rotmilan und auch für die in und um Großbrembach ansässigen Weißstörche. Feldhasen und Wild werden ebenfalls von dieser schützenden Fläche profitieren. Im FFH-Gebiet 42 „Brembacher Weinberge – Klausberg - Scherkonde“ dienen die Pilotflächen dem Biotopverbund zwischen dem FFH-Gebiet und dem „Storchenhabitat“ Großbrembach durch die Schaffung von 18,36 ha Blühfläche. Im FFH-Gebiet 30 „Trockenrasenkomplex nordöstlich Herrnschwende“ dienen die Pilotflächen mit einer Größe von 15,8 ha der Extensivierung des Ackerlandes um das FFH-Gebiet. Damit werden Pufferflächen geschaffen, wie auch im PEPL für das Gebiet empfohlen worden ist. Die Anlage zweier Ackerwildkrautschutzstreifen am FFH Nr. 30 dient der Förderung der dort vorkommenden Segetalarten.

 

Übersichtskarte zur Lage der angelegten Flächen:

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Beispielbilder:

Ackergauchheil im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Ackerrittersporn im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Ackerwildkrautschutzstreifen angrenzend an mehrjährige Blühfläche nordöstlich Herrnschwende (2021)

Ackerwildkrautschutzstreifen angrenzend an mehrjährige Blühfläche nordwestlich Herrnschwende (2021)

Kleiner Perlmutterfalter im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Heupferd im Ackerwildkrautschutzstreifen Herrnschwende (2021)

Mehrjährige Blühfläche im ersten Jahr , Hintergrund Steppenrasen FFH-Gebiet Nr. 30 bei Herrnschwende (2021)

 

 

Presse:

Projektbeschreibung im Stadtanzeiger Weißensee

 


 

Förderung:

 

Hier investieren die Bundesrepublik Deutschland, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.

 

 

 

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