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Beratung im Feld

Gfaw-Beratung

Laufzeit 

2024-2025

 

Ansprechpartner 

Jana Apel

Fachlos 1: GLÖZ & Konditionalitäten

Die Betriebe werden zu den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) sowie der Einhaltung der Konditionalitäten beraten. Wir zeigen betriebsspezifisch auf, wie die Anwendung naturschutzfachlich sinnvoll und artgerecht angewendet werden kann.

Bsp. Brachen, Blühstreifen

Blühstreifen nach Ernte
Acker

Fachlos 14: Biodiversität AL

Zusammen mit den Betrieben werden Maßnahmen auf dem Acker geplant, beantragt und umgesetzt, die die biologische Vielfalt fördern. Dabei werden verschiedenste Tier- und Pflanzenarten sowie die betriebsspezifische Integration in die Praxis berücksichtigt. Auch Maßnahmen des Biotopverbundes spielen eine große Rolle und finden hier Berücksichtigung. Ebenfalls gehört die Selektion der entsprechenden Fördermöglichkeiten dazu (Maßnahmen der 1. Säule, 2. Säule, NALAP, PIK etc.).

Bsp. feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, Rebhuhnstreifen, Ackerwildkrautschutz, Anlage von Hecken

Fachlos 15: Biodiversität GL

Unter Einbeziehung der vorliegenden FFH-Managementpläne werden gemeinsam mit den Betrieben konkrete Umsetzungsmaßnahmen auf dem Grünland geplant, beantragt und umgesetzt. Dazu zählt die Verbesserung der Erhaltungszustände der Lebensräume, der Erhalt der Beihilfefähigkeit sowie die Anpassung von Mahd- und Beweidungsregimen für den Schutz von wertvollen Tier- und Pflanzenarten. Ebenfalls gehört die Selektion der entsprechenden Fördermöglichkeiten dazu (Maßnahmen der 1. Säule, 2. Säule, NALAP etc.).

Ziegen

 

Die Beratungsleistungen werden bis zu einem Umfang von 1.500 € je Fachlos pro Betrieb für das jeweilige Jahr gefördert. Dazu wird ein Beratungsvertrag mit den Landwirtschaftsbetrieben geschlossen. Eine PI-Nummer ist dafür Voraussetzung.

 

Wir Informieren und Beraten Sie gern!

 

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

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