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Kurs Obstschnitt

Streuobst für alle - Fördermöglichkeiten Streuobstwiesen

 

Gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. Streuobstwiesen erhalten und entwickeln!


ENL

ENL - Projekte 

 = Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft

 

Antragsteller:

Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verband/ Vereinigungen etc.

 

Finanzierung:     ab 25.000€

Fördersatz:        80 - 100 %

Laufzeit:            max. 5 Jahre

Anmerkung:       Vorfinanzierung nötig; Personal kann gefördert werden!

 

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • Nachpflanzung auf Streuobstwiesen

  • Obstbaumpfelge

  • Entbuschung von eingewachsenen Streuobstwiesen bzw. Obstbäumen

  • Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit

 

Projekt zum Erhalt von Streuobstwiesen möglich über:

Teil ELER: 

  • Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten

Teil EFRE (Schwerpunktgebiet Erfurt, Jena und Gera):

  • Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen und Hochwasserschuzt.

 

 

KULAP

KULAP - Projekte

= Kulturlandshcaftsprogramm in Thüringen - Vertragsschutz für Landwirte

 

Antragsteller:

landwirtschaftliche Betriebe

 

Finanzierung:                          Festbetragsfinanzierung

Fördersatz:                              nach Maßnahme

Verpflichtungszeitraum:            5 Jahre

 

 

Maßnahmen auf Streuobstwiesen:

  • K1: 6 Kennarten 60 €/ha (+240€/ha ÖR 5)

  • K2: 8 Kennarten (Wiesen des Flach- und Hügellandes 120€/ha (+240€/ha ÖR 5)

  • M: Mahd 325-550 €/ha

  • W: Beweidung 300-475 €/ha

  • H: Hüteschafthaltung 400-625 €/ha

  • G: Ganzjahresbeweidung 350 bzw. 400 €/ha

  • BE: Erscherniszuschlag 50 €/ha

  • S: Streuobstpflege 20 €/Baum = 100 €/Baum im Verpflichtungszeitraum

 

Voraussetzung Maßnahmen S:

  • mind. 30 lebende Bäume/ha und max. 80 Obstbäume/ha sind förderfähig

  • Verpflichtung für mind. 10 Obstbäume je Steuobstwiese (Gesamtobstbaumbestand der jew. Fläche kann höher sein)

  • Obstbäume mit einer Stammhöhe von mind. 1,2m

  • Baumschnitt bei mind. 40% der geförderten Bäume bis zum Ende des ersten Quartals des 3ten Verpflichtungsjahres

  • Baumschnitt durch eine qualifizierte, von der UNB anerkannten Person (=Sachkundenachweis über eine Streuobstfachwirt- oder Baumwartausbildung ODER eine gleichwertig qualifizierte Ausbildung für den hochstämmigen Obstbaum mit einem Stundenumfang von mind. 120 Stunden)

  • Kennzeichnung der gepflegten Bäume im Flächenregister

  • Verbot der Beseitigung von lebenden Bäumen während des Verpflichtungszeitraums

NALAP

NALAP - Projekte 

= Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Antragsteller:

Privatpersonen, landwirtschaftliche Unternehmen, Kommunen, Verband/ Vereinigungen etc.

 

Finanzierung:     ab 500€ bis max. 500.000€

Fördersatz:        80 - 100 %

Laufzeit:            1 Jahr bis max. 5 Jahre

Anmerkung:       keine Vorfinanzierung nötig, 

                         Personal kann jedoch NICHT gefördert werden!

 

 

Förderfähige Maßnahmen:

  • fachgerechte Pflegeschnitte an Obstbäumen

  • Entbuschung von eingewachsenen Streuobstwiesen bzw. Obstbäumen

 

Projekt zum Erhalt von Streuobstwiesen möglich über:

NALAP-RL/2.3

Durchführung nicht-produktiver, intensiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft

-> darunter Maßnahmen zur Schaffung , Wiederherstellung und Entwicklung  von Halboffen- und Offenlandlebensräumen (Maßnahme E)

 

siehe Merkblatt: "Schritt für Schritt zum NALAP-Projekt"

 

Für weitere hilfreiche Merkblätter zur Antragstellung oder auch zur allgemeinen Information rund um die NALAP-Förderrrichtlinie - besuchen Sie einfach die Website des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). 

siehe Website des TMUENF

NALAP

NALAP - Vertragsnaturschutz 

= Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Antragsteller:

Privatpersonen, Kommunen, Vereine und Naturschutzverbände, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH)

 

Finanzierung:     Festbetragsfinanzierung

Fördersatz:        nach Maßnahme

Laufzeit:            max. 5 Jahre

Anmerkung:       Maßnahmen werden eigenständig ausgeführt!

 

Maßnahmen S auf Streuobstwiesen:

  • S1: Mahd einschürig                                          335 (bis 1.105) €/ha

  • S2: Mahd zweischürig                                        395 (bis 1.165) €/ha

  • S3 Beweidung                                                   260 (bis 1.030) €/ha

  • S4: Mulchen                                                      130 (bis 490)   €/ha

  • S5: Erstpflege (Entbuschung) in drei Stufen         950, 1.500, 2.400 €/ha

  • S6: Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen   100 €/Baum, mind. 5 Bäume

  • S7 fahgerechter Obstbaumschnitt                          10 €/Baum, mind. 12 Bäume

 

Maßnahme S7 - Voraussetzung ist die Vorlage eines Qualifikationsnahcweises:

  • Jungbaumpflege: Teilnahme an einem mind. 1-tägigen Lehrgang (Inhalt Erziehungsschnitt und -pflege + Pflanzung hochstämmiger Obstbäume)

  • Altbaumpflege: Teilnahme an einem mind. 2-tägigen Lehrgang. Die tägliche Kursdauer muss mind. sechs Stunden je 60 min betragen

 

 

HINWEIS: Der Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. bietet jährlich kostenlose Qualifizierungskurse zum Obstbaumschnitt an!


 

C. Borowskie

 

 

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Ansprechpartnerinnen:

Catharina Borwoskie und Lydia Meyer