
Streuobst für alle - Fördermöglichkeiten Streuobstwiesen
Gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. Streuobstwiesen erhalten und entwickeln!

ENL - Projekte
= Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Antragsteller:
Unternehmen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verband/ Vereinigungen etc.
Finanzierung: ab 25.000€
Fördersatz: 80 - 100 %
Laufzeit: max. 5 Jahre
Anmerkung: Vorfinanzierung nötig; Personal kann gefördert werden!
Förderfähige Maßnahmen:
Nachpflanzung auf Streuobstwiesen
Obstbaumpfelge
Entbuschung von eingewachsenen Streuobstwiesen bzw. Obstbäumen
Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Projekt zum Erhalt von Streuobstwiesen möglich über:
Teil ELER:
Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten
Teil EFRE (Schwerpunktgebiet Erfurt, Jena und Gera):
Renaturierung und Vernetzung von Lebensräumen, Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen und Hochwasserschuzt.

KULAP - Projekte
= Kulturlandshcaftsprogramm in Thüringen - Vertragsschutz für Landwirte
Antragsteller:
landwirtschaftliche Betriebe
Finanzierung: Festbetragsfinanzierung
Fördersatz: nach Maßnahme
Verpflichtungszeitraum: 5 Jahre
Maßnahmen auf Streuobstwiesen:
K1: 6 Kennarten 60 €/ha (+240€/ha ÖR 5)
K2: 8 Kennarten (Wiesen des Flach- und Hügellandes 120€/ha (+240€/ha ÖR 5)
M: Mahd 325-550 €/ha
W: Beweidung 300-475 €/ha
H: Hüteschafthaltung 400-625 €/ha
G: Ganzjahresbeweidung 350 bzw. 400 €/ha
BE: Erscherniszuschlag 50 €/ha
S: Streuobstpflege 20 €/Baum = 100 €/Baum im Verpflichtungszeitraum
Voraussetzung Maßnahmen S:
mind. 30 lebende Bäume/ha und max. 80 Obstbäume/ha sind förderfähig
Verpflichtung für mind. 10 Obstbäume je Steuobstwiese (Gesamtobstbaumbestand der jew. Fläche kann höher sein)
Obstbäume mit einer Stammhöhe von mind. 1,2m
Baumschnitt bei mind. 40% der geförderten Bäume bis zum Ende des ersten Quartals des 3ten Verpflichtungsjahres
Baumschnitt durch eine qualifizierte, von der UNB anerkannten Person (=Sachkundenachweis über eine Streuobstfachwirt- oder Baumwartausbildung ODER eine gleichwertig qualifizierte Ausbildung für den hochstämmigen Obstbaum mit einem Stundenumfang von mind. 120 Stunden)
Kennzeichnung der gepflegten Bäume im Flächenregister
Verbot der Beseitigung von lebenden Bäumen während des Verpflichtungszeitraums

NALAP - Projekte
= Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Antragsteller:
Privatpersonen, landwirtschaftliche Unternehmen, Kommunen, Verband/ Vereinigungen etc.
Finanzierung: ab 500€ bis max. 500.000€
Fördersatz: 80 - 100 %
Laufzeit: 1 Jahr bis max. 5 Jahre
Anmerkung: keine Vorfinanzierung nötig,
Personal kann jedoch NICHT gefördert werden!
Förderfähige Maßnahmen:
fachgerechte Pflegeschnitte an Obstbäumen
Entbuschung von eingewachsenen Streuobstwiesen bzw. Obstbäumen
Projekt zum Erhalt von Streuobstwiesen möglich über:
NALAP-RL/2.3
Durchführung nicht-produktiver, intensiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft
-> darunter Maßnahmen zur Schaffung , Wiederherstellung und Entwicklung von Halboffen- und Offenlandlebensräumen (Maßnahme E)
siehe Merkblatt: "Schritt für Schritt zum NALAP-Projekt"
Für weitere hilfreiche Merkblätter zur Antragstellung oder auch zur allgemeinen Information rund um die NALAP-Förderrrichtlinie - besuchen Sie einfach die Website des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).
siehe Website des TMUENF

NALAP - Vertragsnaturschutz
= Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Antragsteller:
Privatpersonen, Kommunen, Vereine und Naturschutzverbände, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH)
Finanzierung: Festbetragsfinanzierung
Fördersatz: nach Maßnahme
Laufzeit: max. 5 Jahre
Anmerkung: Maßnahmen werden eigenständig ausgeführt!
Maßnahmen S auf Streuobstwiesen:
S1: Mahd einschürig 335 (bis 1.105) €/ha
S2: Mahd zweischürig 395 (bis 1.165) €/ha
S3 Beweidung 260 (bis 1.030) €/ha
S4: Mulchen 130 (bis 490) €/ha
S5: Erstpflege (Entbuschung) in drei Stufen 950, 1.500, 2.400 €/ha
S6: Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen 100 €/Baum, mind. 5 Bäume
S7 fahgerechter Obstbaumschnitt 10 €/Baum, mind. 12 Bäume
Maßnahme S7 - Voraussetzung ist die Vorlage eines Qualifikationsnahcweises:
Jungbaumpflege: Teilnahme an einem mind. 1-tägigen Lehrgang (Inhalt Erziehungsschnitt und -pflege + Pflanzung hochstämmiger Obstbäume)
Altbaumpflege: Teilnahme an einem mind. 2-tägigen Lehrgang. Die tägliche Kursdauer muss mind. sechs Stunden je 60 min betragen
HINWEIS: Der Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V. bietet jährlich kostenlose Qualifizierungskurse zum Obstbaumschnitt an!

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